Keine Freqenzgerichteten Geräte betreiben
Frage: Ist es ausreichend einen Baustromverteiler mit dem Hinweis „Keine Freqenzgerichteten Geräte betreiben“ zu kennzeichnen, wenn zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme keiner dieser Geräte zu erwarten ist?
Antwort: Wenn Sie keine frequenzgesteuerten Baumaschinen, wie Kräne oder Aufzüge benutzen, reicht ein ganz normaler Baustromverteiler.
Im Gegenzug müssen Baustromverteiler für frequenzgesteuerte Maschinen in jedem Fall gekennzeichnet sein und einen allstromsensitiven FI-Schutzschalter vom Typ B enthalten.
Da Sie einen Baustromantrag beim örtlichen Stromversorger abgeben müssen, steht dort auch die Frage nach der zu erwartenden Leistung und zu den Abnehmern, sprich Kräne & Co.
Der Elektroinstallateur, der später die Anlage mit dem örtlichen EVU (Elektrizitätsversorgungsunternehmen) in Betrieb nimmt, ist dafür verantwortlich, dass keine über die Frequenz gesteuerten Baumaschinen an Ihrem, „normalen“ Baustromverteiler angeschlossen wird.
Wir hoffen, Ihnen Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Wir freuen uns über Ihre Fragen, am besten kurz per eMail senden, wir versuchen neben unserer Arbeit für Sie kostenlos kurzfristig zu antworten.
Ihr Pinguin Baustrom Team
Für die Richtigkeit der Antworten gibt es keine Gewähr – wir antworten nach bestem Wissen und Gewissen.