Baustrom abmelden

Baustrom abmelden

Baustrom abmelden Berlin
Baustrom abmelden Berlin

Baustrom abmelden – Jetzt anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

Telefon 030 – 509 306 788

Das Haus ist fertig, der Baustrom wird nicht mehr benötigt.

Das Haus ist an die örtliche Energieversorgung angeschlossen und ein Vertrag für einen günstigen Stromanbieter gefunden.

Jetzt geht es daran Ordnung auf der Baustelle zu schaffen, sich zu überlegen, was noch gebraucht wird und was veräußert werden kann.

Gemietete Baugeräte werden ihren Besitzern zurückgegeben und alle Ummeldungen getätigt.

Dazu gehört auch die Trennung der Baustromanlage vom Netz, die Abrechnung der verbrauchten Leistung und zum Schluss den Baustrom abmelden.

Baustrom über Ihren Elektroinstallateur

Wer sich den Rat eines Fachmanns zur Beantragung des Baustroms geholt hat, ist auch jetzt gut beraten beim abmelden des Baustroms den Rat dieses Fachbetriebs wieder in Anspruch zu nehmen.

Der beauftragte Elektroinstallationsbetrieb hat schon alle Formalitäten zum Aufbau mit dem Energieversorger geregelt.

Er hat den Anschluss und den Aufbau der Verteilerkästen und deren Überprüfung übernommen und wir auch nach Beendigung der Bauphase für den Rückbau sorgen und wird für Sie den Baustrom wieder abmelden.

Genauso, wie der Elektroinstallationsbetrieb die Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber vorgenommen hat, wird er auch wieder die Anlage vom Netz trennen.

Die Abrechnung des Energieverbrauchs und das Baustrom abmelden werden in einem Zug vorgenommen.

Meist ist der beauftragte Elektroinstallateur auch gleichzeitig der Vermieter der Baustromeinrichtung.

So haben Sie neben dem abmelden des Baustroms keinerlei Verpflichtungen, die die Veräußerung der Schränke betreffen.

Der Betrieb nimmt seine Schränke wieder mit, überprüft sie und stellt sie anderen Baustellen zur Verfügung.

Baustrom in Eigenregie abmelden

Den Baustrom abmelden muss nur derjenige, der vom Energieversorger einen Anschluss-Schrank mit Zähleinrichtung bekommen bzw. einen gezählten Anschluss vom Nachbarn erhalten hat.

Ist keine Zähleinrichtung vorhanden, müssen Sie auch keinen Baustrom abmelden.

Das ist zumeist dann der Fall, wenn eine Unterzähleinrichtung installiert wurde.

Dann müssen Sie keinen Baustrom abmelden sondern die verbrauchte Energie bei demjenigen begleichen, der Ihnen den Bezug Ihres Baustroms ermöglicht hat.

Baustrom Versorgung: einfach & sicher für Ihre Baustelle in Berlin & Brandenburg

Haben Sie einen Liefervertrag über Baustrom und einen separaten Zählerschrank bekommen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Um den Baustrom abmelden zu können, sollten Sie den Energieverbrauch ablesen, dokumentieren und möglichst von einem Zeugen bestätigen lassen.

Danach können Sie schriftlich die Abmeldung des Anschlusses beim örtlichen Stromversorger anmelden.

Dieser trennt die Baustromanlage vom Netz und baut die Zähleinrichtung aus.

Das reicht aber noch nicht zum abmelden des Baustroms.

Falls Sie Ihren Baustrom nicht vom örtlichen Stromversorger bezogen haben, müssen Sie auch bei diesem anderen Anbieter den Baustrom abmelden bzw. die Stromversorgung kündigen.

Baustrom kompletter rundum Service in Berlin & Brandenburg

Für die Schriftform zum abmelden des Baustroms gibt es keine Vorschriften.

Ein formloses Schreiben genügt.

Geben Sie dazu den Terminwunsch an und sorgen Sie dafür, dass der Baustrom-Anschlussschrank zugänglich ist bzw. wo sich der Schlüssel befindet.

Für das Baustrom abmelden fallen in der Regel keine zusätzlichen Kosten an.

Günstig ist es am Tag der Außerbetriebsetzung anwesend zu sein und sich den Stromverbrauch dokumentieren zu lassen.

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