Baustrom FAQ – Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Baustrom
Baustrom FAQ – Jetzt anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter
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Ist der Bezug von Baustrom genehmigungspflichtig?
Baustrom gehört zu den vorübergehend angeschlossenen und genehmigungspflichtigen Anlagen und muss beim zuständigen Versorgungsunternehmen beantragt werden.
In Berlin bei Vattenfall, im Land Brandenburg bei EDIS.
Gerne übernehmen wir für Sie die Beantragung Ihres Baustroms.
Warum kann ich den Baustrom nicht an den Normalstrom anschließen?
Baustellen stellen ein besonders sensibles Terrain dar.
Feuchtigkeit, Schmutz sowie besondere mechanische Beanspruchungen machen besondere Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Maschine notwendig.
Deshalb unterliegen Baustromverteiler der DIN VDE (0612).
Sie regelt welche Speisepunkte für elektrische Betriebsmittel auf einer Baustelle zugelassen sind.
Nur darüber zugelassene Speisepunkte dürfen für die Versorgung mit elektrischer Energie auf Baustellen erfolgen und das sind Baustromverteiler mit einem FI-Schutz.
Andere Steckvorrichtungen beispielsweise aus der Hausinstallation gelten nicht als Speisepunkte.
Deshalb dürfen ortsveränderliche Betriebsmittel für den Baustellenbetrieb auf keinem Fall an Steckdosen angeschlossen werden, die keinen FI-Schutz besitzen.
Wer muss den Baustrom beantragen?
Baustrom ist Sache des Bauherrn.
Er gehört zu den sogenannten Bauherrenleistungen, welche keine Eigenleistungen sind, die der Bauherr freiwillig selber machen kann, sondern gehören zu den ergänzenden Leistungen, die für den Hausbau stets notwendig sind.
Wenn Sie schlüsselfertig bauen, stimmen Sie mit Ihrem Bauunternehmen die Zuständigkeit für die Beantragung ab.
Baustrom bauseits, was bedeutet das für mich?
Achtung! Bauseits heißt nicht, das die Leistung von Seiten des Bau’s erfolgt.
Bauseits heißt:
Sache des Bauherrn. Baustrom gehört genauso wie beispielsweise Bauwasser, Erdarbeiten oder die Bereitstellung von Lagerplatz zu den sogenannten Bauherrenleistungen.
Wann sollte der Antrag auf Baustrom erfolgen?
Wir können für Sie den Baustrom Antrag stellen.
Der Antrag auf Bezug von Baustrom sollte so schnell wie möglich gestellt werden, möglichst gleich nach der Erteilung der Baugenehmigung, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Bearbeitungszeiten bis zu einem Vierteljahr sind keine Seltenheit!
Wo muss der Antrag auf Baustrom gestellt werden?
Der Antrag muss bei den jeweils zuständigen Energieversorgern eingereicht werden.
Das kann zum Beispiel der örtliche Energieversorger, lokaler Netzbetreiber oder die Stadtwerke sein.
Gerne übernehmen wir für Sie die Baustrom Beantragung.
Welche Unterlagen sind für den Antrag wichtig?
Folgende Daten werden zum Baustrom beantragen benötigt:
- Anschlussnehmer, Name und vollständige Anschrift
- Anschlussort, Falls es keine Straße und Hausnummer gibt, dann das Flurstück, Baugebiet oder sonstige Hinweise auf den Standort der Baustelle angeben
- Grundstückseigentümer, falls der nicht mit dem Anschlussnehmer identisch ist.
- Art der Anlage, Wohnzwecke oder Gewerbe, Schausteller oder Festplatzversorgung
- Gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Netzanschluss (kW)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Baukran Anlaufleistung (falls notwendig)
Benötige ich einen Elektrofachbetrieb für meinen Baustromanschluss?
Wir können für Sie alle Arbeiten rundum Ihren Baustromanschluss erledigen.
Sie sollten sich von Anfang an von einem Elektro-Fachbetrieb unterstützen lassen.
Dadurch können Verzögerungen im Bauablauf vermieden und die technische Durchführbarkeit entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen sichergestellt werden.
Ein Elektrofachbetrieb kann Ihnen schon bei der Beantragung behilflich sein und Sie kompetent beraten.
Sie finden solche Firmen im Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers oder auf dessen Homepage.
Die Beantragung des Baustromes erfolgt dann in der Regel von diesem, beim Energieversorger eingetragenen Elektro-Fachunternehmen in Ihrem Auftrag.
Welchen Vorteil bietet mir ein Elektrounternehmen?
Wir erstellen zusammen mit Ihnen einen individuellen Baustrom-Antrag.
Der voraussichtliche Bedarf wird ermittelt, um anschließend die nächstgelegene Anschlussstelle für den Baustrom-Anschluss ausfindig zu machen.
Anschluss und Inbetriebnahme inbegriffen.
Wer genehmigt den Baustrom Antrag?
Bestätigen Sie das Angebot des Energieversorgungsunternehmen möglichst sofort und begleichen Sie die eventuell erhaltene Rechnung.
Das vermeidet weitere Verzögerungen.
Warum kann ich den Baustrom nicht meinem Bauunternehmen überlassen?
Bei den Baufirmen haben sich zwei verschieden Verfahrensweisen etabliert.
Die Einen lehnen die Bereitstellung von Baustrom von vorn herein ab, weil sie sich nicht mit den örtlichen Gegebenheiten auskennen und darin eine unzumutbare Belastung vermuten.
Die Anderen bieten die Bereitstellung über eine Pauschale an, die vom Bauherr allerdings nicht auf Richtigkeit überprüft werden kann.
Behalten Sie Ihre Kosten selbst im Auge und werden Sie aktiv!
Woher kann ich den Baustrom beziehen?
Mit der Genehmigung wird auch die nächstmöglichen Anschlussstelle festgelegt.
Ein zuständiger Techniker des Energieversorgungsunternehmens (EVU) wird zusammen mit dem Elektrofachbetrieb den Baustrom dort anschließen.
Wo wird mein Baustrom angeschlossen?
Je nach den örtlichen Gegebenheiten wird das EVU die nächstgelegene Anschlussmöglichkeit nutzen.
Das kann ein Strassenverteiler sein, eine isolierte Kabelverteilersäule, eine Ortsnetzstation, Kabelverteilerschrank, einem Freileitungsmast oder auch an ein Netzanschlusskabel auf dem Kundengrundstück
Wer verlegt die Baustromkabel?
Das zuständige Versorgungsunternehmen stellt den Anschlusspunkt zur Verfügung.
Das Kabel zu Ihrem Baustromverteiler verlegen wir für Sie.
Wie wird der Stromverbrauch gemessen?
Der Anschluss des Baustromkabels erfolgt an einem Anschluss- bzw. Anschluss-Verteiler-Schranks mit Messeinrichtung.
Diesen Baustromverteiler können Sie bei uns kostengünstig mit rundum Service mieten.
Wer ist für die Abrechnung des Stromverbrauchs zuständig?
Während der Anschlussschrank für die Zählung zu Ihrer Baustelleneinrichtung gehört, bleiben die Zähler Eigentum des Energieversorgungsunternehmens (EVU).
Diese baut die Zähler ein, plombiert sie und setzt damit Ihre Baustromanlage in Betrieb.
Die Abrechnung der verbrauchten Leistung wird zwischen Ihnen als Bauherr und mit dem EVU abgerechnet.
Wie erfolgt die Abrechnung wenn ich Strom vom Nachbarn beziehe?
Auch hier ist, um Streitigkeiten vorzubeugen, ein Zähler notwendig.
In dem Fall wird der nicht vom EVU gestellt, sondern von uns, Ihrem Elektro-Fachbetrieb eingebaut.
Es handelt sich dabei ebenfalls um geeichte und beglaubigte Zähler, nur das die Abrechnung beim Nachbarn erfolgt.
Was gibt es zu beachten, wenn der Baustrom vom Nachbarn kommt?
Auch hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass in diesem Fall ebenfalls ein Antrag auf Lieferung von Baustrom beim örtlichen EVU zu stellen ist.
Nur dieses kann sicherstellen, dass es zu keiner Überlastung im Netz kommt und ob die verlegten Kabel überhaupt einer höheren Belastung standhalten.
Wo ist der Zähler-Anschluss-Schrank aufzustellen?
Der erste Verteiler für den Baustrom liegt immer unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze.
Hier ist auch der Übergabepunkt für Ihre Baustromanlage.
Was benötige ich für Anschluss-Baustromverteiler?
Wir beraten Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.
Für eine kleine Baustelle reicht ein Anschluss-Verteiler-Schrank aus.
Er enthält die Zähleinrichtung und ein paar Abgänge für den Anschluss von Gerätschaften, die mit Strom betrieben werden.
Was brauche ich noch für Baustromverteiler?
Ist der Weg vom Aufstellungsort des Anschluss-Verteilers zur Baustelle recht lang, sind weitere Baustromverteiler als Zwischenverteiler angebracht.
Von hier aus kann dann jeder Handwerker einen Baustromendverteiler anschließen, an dem er elektrische Handgeräte betreiben kann.
Auch hier beraten wir Sie in allen Baustrom Angelegenheiten.
Was gibt es überhaupt für verschiedene Baustromverteiler?
- Anschlussschrank –
Er dient als Übergabepunkt für den Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Er kann einen oder mehrere Zählerplätze enthalten - Gruppenverteiler –
Er sorgt für die Energieverteilung auf mittleren bis großen Baustellen. Der Strom kommt vom Anschluss-Schrank und wird auf die Verteiler- oder Endverteilerschränke weiterverteilt. - Verteilerschrank –
Dieser Baustromverteiler dient der Versorgung kleinerer bis mittlerer Baumaschinen. Der Strom kommt vom Anschluss-Schrank und er beinhaltet verschiedene CEE- und Schukosteckdosen, die allesamt mit FI’s und Leitungsschutzschalter abgesichert sind. - Anschluss-Verteilerschrank –
Er ist eine Kombination aus Anschlussschrank und Verteilerschrank. Zähler und Verteilerfeld befinden sich in einem Schrank. Er enthält neben der Messeinrichtung verschiedene CEE- und Schukosteckdosen, die allesamt mit FI’s und Leitungsschutzschalter abgesichert sind. - Subunternehmerschrank –
Er dient der Versorgung mittlerer bis kleinerer Baumaschinen und enthält Zähler für Untermessungen zur Abrechnung mit Subunternehmern. Jedem Zähler sind dabei CEE- und Schukosteckdosen zugeordnet die mit FI’s und LS-Schaltern abgesichert sind. - Endverteiler –
Dabei handelt es sich um Unterverteiler, die mittels eines Gerätesteckers und einem 5-poligen Gummikabel an einen Verteilerschrank angeschlossen werden. Sie sind tragbar und schnell umzusetzen. Sie enthalten ebenfalls Steckdosen und Sicherungen, sind für schnell wechselnde Baustellen oder Etagen besonders gut geeignet. - Kranverteiler –
Sie müssen zwangsläufig für Kräne oder Aufzüge eingesetzt werden, die über eine Drehzahlsteuerung verfügen. Sie haben besondere Sicherheitseinrichtungen wie allstromsensitive FI’s.
Wie werden die Baustromverteiler untereinander verbunden?
Um Baustromverteiler miteinander zu verkabeln, schreibt der Gesetzgeber zwingend eine schwere Gummischlauchleitung vor.
Das sind in der Regel Leitungen mit der Bezeichnung H07RNF oder gleichwertig.
Diese Leitungen gibt es drei-, vier- und fünfpolig und in verschiedenen Querschnitten, die entsprechend der zu übertragenden Leistung ausgewählt werden müssen.
Wo bekomme ich eine schwere Gummischlauchleitung her?
Gummischlauchleitungen bekommen Sie im Baumarkt bis zu einem Querschnitt von 2,5mm².
Größere Querschnitte hat nur der Fachhandel, der meist an Nicht-Elektriker nicht verkauft.
Sie bekommen von uns solche Baustrom Leitungen von unserem Leihservice für Baustromverteiler für Sie.
Wo kann ich Baustromverteiler kaufen?
Baustromverteiler können Sie von uns zu interessanten Preisen kaufen.
Aber normalerweise lohnt sich der Kauf nicht, sondern nur die Miete von Baustromverteilern.
Ansonsten gibt es Baustromverteiler im Elektro Fachhandel, bei Ebay oder über die Kleinanzeigen in Ihrer Tageszeitung.
Vorsicht bei Privatkäufen.
Die Baustromverteiler unterliegen einer ständigen Prüfpflicht.
Baustromverteiler vom Fachmann werden gewartet und in Stand gehalten.
Sie entsprechen den aktuellen, gesetzlichen Normen und Vorschriften.
Gebrauchte Baustromverteilern sollten sie deshalb von einem Fachmann überprüfen lassen.
Bedenken Sie, für entstehende Personen- und Sachschäden bei schadhaften Sicherheitsmaßnahmen haftet der Bauherr!
Stimmt es, dass Baustromverteiler monatlich überprüft werden müssen?
Baustromverteiler sind bereits bei der Aufstellung gewissenhaft zu überprüfen.
Neben der Sichtprüfung, die schon vorab durchgeführt werden kann, ist die Prüfung nach DIN VDE 0100-600:2008-06 durchzuführen.
Dabei sind eine Erprobung sowie eine messtechnische Prüfung vorgeschrieben.
Geprüft wird die Funktion, die Funktionsfähigkeit des FI-Schutzes und eine Prüfung auf elektrische Sicherheit, die genauso, wie jede weitere Überprüfung, schriftlich dokumentiert werden muss.
Zur Prüfung gehört weiterhin:
- Täglich – Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung betätigen durch den Nutzer
- Monatlich – Messtechnische Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung durch eine befähigte Person
- Halbjährlich – Messung von Isolationswiderständen und Überprüfung von Schutzleiterverbindungen durch eine befähigte Person
Achtung: Kann bei einer Überprüfung der zuständigen Behörden kein messtechnischer Nachweis erbracht werden kann unter Umstände die Stromversorgung der Baustelle sofort still gelegt werden.
Kann ich einen Baustromverteiler mieten?
Das Mieten von Baustromverteilern bei uns ist die kostengünstigste Variante, um den geeigneten Baustromverteiler zur richtigen Zeit vor Ort zu haben.
Wir helfen auch bei der Beantragung des Baustromes, nehmen zusammen mit dem EVU die Anlage in Betrieb, warten die Anlage und stellen alle benötigten Zusatzmaterialien wie Baustellenbeleuchtung, Verbindungskabel und Kabelbrücken zur Verfügung.
Unser Mietservice hat noch einen weiteren Vorteil:
Sie entbinden den Bauherrn von der Prüfpflicht der Baustromverteiler (siehe Monatliche Überprüfung).
Wo gibt es einen günstigen Baustromtarif?
Leider ist das nicht so möglich, wie Sie das vom Haushaltsstrom gewöhnt sind.
Den Baustrom stellt meist der örtliche Stromversorger oder die Stadtwerke zur Verfügung.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie einen weitergehenden Bezug nach Fertigstellung des Baus.
So lässt sich bestimmt ein günstigerer Tarif aushandeln.
Kann ich einen Baustromverteiler für meinen Marktstand nutzen?
Baustromverteiler eignen sich auch für Märkte, Events oder den Bootsanlegesteig.
Kann ich einen Strassenverteiler auf der anderen Strassenseite nutzen?
Ja, vorausgesetzt das EVU genehmigt diesen Einspeisepunkt.
Die Kabelverbindung darf allerdings nicht unterirdisch erfolgen.
Deshalb muss auf eine Kabelbrücke zurückgegriffen werden, die die Strasse oberirdisch überquert.
Auf Ihr können Sie auch Ihr Bauwasser mit verlegen.
Kabelbrücken können Sie ebenfalls von unserem Mietservice gestellt bekommen.
Wir sorgen gleichzeitig für den Aufbau und eventuelle Strassensperrungen.
Gibt es auch überfahrbare Kabelbrücken?
Provisorisch verlegte Kabel können auch mit einer überfahrbaren Kabelbrücke geschützt werden, sind jedoch auf öffentlichen Strassen in der Regel nicht erlaubt.
Sie besteht meist aus Metall oder Kunststoff und ist zur Sicherheit mit farbigen Kennzeichnungen versehen.
Auch solche Kabelbrücken kann man sich bei uns ausleihen.
Kann ich den Baustrom steuerlich geltend machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Baustrom als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Rechnungen für Renovierung oder Modernisierung erkennt der Fiskus an, werden dabei bauliche Veränderungen vorgenommen, ist auch der Baustrom absetzbar.
Bevor Sie Ihr Geld dem Statt schenken, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein in Verbindung setzen.
Dass der Baustrom steuerlich absetzbar ist, haben zumindest die Flutschäden der vergangenen Jahre bewiesen.
Wo finde ich den richtigen Mietservice zum Baustromverteiler leihen?
Hier bei uns, unserem Baustrom rundum Service.
Hierbei können Sie gar nichts falsch machen.
Noch Baustrom Fragen offen geblieben?
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine eMail mit Ihren Fragen, in der Regel bekommen Sie eine Antwort innerhalb von spätestens 24 Stunden an Werktagen – meist auch viel schneller.
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