Baustrom oder Normalstrom
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Jeder Bauherr stellt sich vor Beginn seines Bauvorhabens die Frage:
Wo bekomme ich den Strom für meine Baustelle her?
Was ist besser Baustrom oder Normalstrom?
Diese Frage lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten.
Baustrom oder Normalstrom, Strom ist Strom wird sich mancher sagen, aber das Arbeiten auf Baustellen ist besonderen Gefahren ausgesetzt und bedarf festgelegter Schutzmaßnahmen.
Der Gesetzgeber sagt zwar eindeutig, dass der Strom der auf Baustellen benötigt wird über sogenannte Speisestellen, in der Regel Baustromverteiler, zu beziehen ist, aber es gibt auch Ausnahmen.
Entweder man bezieht vom zuständigen Netzbetreiber den Baustrom oder Normalstrom z. B. vom Nachbarn.
Das ist unter bestimmten Vorraussetzungen möglich, bedarf aber gesonderter Schutzmaßnahmen.
Wie sich das im Einzelnen unterscheidet, soll nachfolgende Erläuterung deutlich machen.
Baustrom oder Normalstrom, was sagt der Gesetzgeber?
Die DIN VDE 0612 „Maßnahmen zur elektrischen Energieversorgung auf Bau- und Montagestellen“regelt alle Vorschriften für Baustromverteiler die über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung geschützt sind und welche Speisepunkte auf einer Baustelle zugelassen sind.
Baustrom oder Normalstrom ist hier eindeutig geklärt, nur über zugelassene Speisepunkte darf die Versorgung mit elektrischer Energie auf Baustellen erfolgen.
Baustrom darf nur an geeigneten Speisepunkten entnommen werden.
Das sind in der Regel Baustromverteiler.
Baustrom oder Normalstrom unterscheidet sich hierbei darin, dass die angeschlossenen Baustromverteiler über den Baustrom wesentlich robuster sind und den besonderen Einsatzbedingungen auf Baustellen entsprechen.
Gemäß VDE müssen die Baustromverteiler gegen eindringenden Staub und Feuchtigkeit geschützt sein.
Baustrom oder Normalstrom erklärt sich schon daraus, dass jeder Baustromverteiler über mehrere Sicherungen verfügen muss, ist entweder über das Netz oder mittels Erdspieß geerdet und besitzt FI-Schutzeinrichtungen.
Die Lieferung von Baustrom wird für eine zeitlich befristete Zeit von örtlichen Netzbetreiber, meistens der Stadtwerke, zur Verfügung gestellt.
Als Baustrom bezeichnet man die elektrische Energie, die während der Bauphase zur Verfügung gestellt wird, solange noch keine reguläre Stromleitungen vor Ort verfügbar ist.
Die Frage Baustrom oder Normalstrom ist eindeutig geklärt. Der Baustrom wird in der Regel über einen Baustrom-Anschlussverteiler bereitgestellt.
Dieser Verteiler beliefert die Baustelle mit Strom und besitzt einen eigenen Zähler, mit dessen Hilfe sich der jeweilige Stromverbrauch auf der Baustelle exakt ablesen lässt.
Baustrom oder Normalstrom ist noch durch mehrere andere Vorschriften geregelt.
Die Grundlage für die Lieferung von Baustrom bildet die TAB des jeweiligen Netzbetreibers.
Auf der Baustelle ist die VDE 0100-704 für das Errichten von Niederspannungsanlagen auf Baustellen zu beachten.
Dazu kommen diverse Informationen der Berufsgenossenschaften zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz.
Ausnahmen für Kleinstbaustellen zu Baustrom oder Normalstrom
Für den Bezug von Baustrom oder Normalstrom auf Kleinstbaustellen hat der Gesetzgeber einige Einschränkungen zu den Speisestellen gemacht.
Als Speisepunkte für kleine Bau- und Montagestellen sind auch Kleinst-Baustromverteiler, Schutzverteiler und ortsveränderliche Schutzeinrichtungen zulässig.
Entweder Baustrom oder Normalstrom.
Nachfolgende Ausnahmen sind nur für den Anschluss an Normalstrom (normale Haussteckdosen o. ä.) vorgesehen, wenn kein Baustromanschluss zur Verfügung steht.
Diese dürfen an den Steckdosen ortsfester Anlagen angeschlossen werden, sofern sie folgende Anforderungen erfüllen:
Bei Kleinst-Baustromverteiler gibt es keine Wahl zwischen Baustrom oder Normalstrom.
Kleinst-Baustromverteiler werden an den Normalstrom angeschlossen und es ist ein Schutzgrad von mindestens IP 43 erforderlich.
Als Zuleitung muss zwingend eine schwere Gummischlauchleitung von Typ H07RNF verwendet werden und als Stecker darf nur ein Konturenstecker verwendet werden ( ohne Schutzleiter bzw. ohne Anschluss des PE Leiters).
Hier sind nur zwei Schukosteckdosen erlaubt.
Baustrom Berlin & Brandenburg rundum Service für kleine und große Baustellen
Dafür muss der Verteiler einen Erdungsleiter besitzen und eine FI-Schutzeinrichtung mit 30 mA Bemessungsstrom.
Hierbei wird ganz wesentlich zwischen Baustrom oder Normalstrom unterschieden.
Während beim Baustromverteiler die Zuleitung durch einen FI geschützt ist, ist hier der FI-Schutz im Kleinst-Baustromverteiler.
Auch beim Schutzverteiler kann nicht zwischen Baustrom oder Normalstrom unterschieden werden.
Er ist schutzisoliert und hat einen Mindestschutzgrad von IP 44.
Er besitzt eine Unterspannungsauslösung und eine FI-Schutzeinrichtung mit 30 mA mit Überprüfungsfunktion.
Am Schutzverteiler dürfen vier Schukosteckdosen angeschlossen sein, wovon eine als CCE-Steckvorrichtung ausgeführt sein darf.
Für den Anschluss an ortsfeste Steckdosen kommen auch ortsveränderliche Schutzeinrichtungen zum Einsatz, wenn kein Baustrom verfügbar ist.
Sie haben eine Art Zwischensteckvorrichtung, die als FI-Schutzschalter ausgebildet ist.
Dieser FI-Schutz muss die gleichen Überprüfungsmöglichkeiten, wie der beim Schutzverteiler aufweisen.
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