Prüfplakette Baustrom – Ist das Anbringen einer Prüfplakette Pflicht?
Prüfplaketten erleichtern den Nachweis einer durchgeführten Prüfung, sind aber ohne die schriftliche Dokumentation der Prüfung allein nicht aussagekräftig.
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach BGV A3 sowie nach BetrSichV und TRBS sind Pflicht.
Die Prüfung muss von einer hierfür befähigten Fachkraft durchgeführt werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass alle Ergebnisse einer durchgeführten Sicherheitsprüfung festgehalten, aufbewahrt und unter Umständen vor Ort zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Dokumentation der Sicherheitsprüfung ist sehr wichtig.
Zu jeder Betriebsmittelprüfung gehört die Pflicht, die Prüfung umfassend zu dokumentieren.
Denn dadurch kann der Verantwortliche jederzeit nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Die Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Sobald das Arbeitsgerät außerhalb des Unternehmens im Einsatz ist, muss der Nachweis über die letzte Prüfung mitgeführt werden.
Prüfplaketten helfen bei der Dokumentation der Prüfung, da sich mit ihnen nachvollziehen lässt, wann Arbeitsgeräte geprüft wurden und wann die nächste Wartung bzw. der nächste Prüftermin fällig ist.
Ebenso eignen sich Prüfplaketten dazu, die Prüfverpflichtungen langfristig zu planen.